VG Kassel: KI-Nutzung in Prüfungen ist Täuschung

Verwaltungsgericht Kassel entscheidet erstmals: Wer KI in Abschlussarbeiten nutzt ohne es zu kennzeichnen, begeht einen Täuschungsversuch.

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Das Verwaltungsgericht Kassel hat in zwei Urteilen vom 25. Februar 2026 (Az. 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS) entschieden: Wer generative KI in Prüfungsarbeiten einsetzt, ohne das offenzulegen, begeht einen Täuschungsversuch.

Was passiert ist

Zwei Studierende der Universität Kassel hatten KI-Tools für ihre Arbeiten eingesetzt. Im einen Fall ging es um eine Hausarbeit im Masterstudiengang Öffentliches Management, im anderen um eine Bachelorarbeit in der Informatik. Beide hatten Eigenständigkeitserklärungen unterschrieben, in denen sie versicherten, die Arbeit ohne unerlaubte Hilfsmittel verfasst zu haben.

Die Universität stufte beide Fälle als besonders schwere Täuschung ein: Note "nicht bestanden" plus Ausschluss von der Wiederholungsprüfung. Faktisch bedeutet das: Exmatrikulation.

Was das Gericht sagt

Die 7. Kammer bestätigte die Entscheidung der Universität. Die zentrale Aussage: Die Grenze zur nicht eigenständigen Prüfungsleistung sei "bereits mit einer einzigen nicht deklarierten Nutzung generativer KI überschritten." Wer KI-generierte Inhalte übernehme, verstoße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, auch wenn nur Teile der Arbeit betroffen seien.

Das Gericht nannte auch konkrete Erkennungsmerkmale für KI-Texte: sich wiederholende, übertrieben positive Formulierungen bei neutralen Fachinhalten und mehrfache Zusammenfassungen seien typische Indikatoren.

Wichtig: Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können binnen eines Monats Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Was das für IT-Profis bedeutet

Auf den ersten Blick betrifft das nur Studierende. Auf den zweiten Blick zeigt es eine klare Richtung:

Berufliche Zertifizierungen: TÜV, DEKRA, IHK und andere Anbieter vergeben KI-bezogene Zertifikate wie den "KI-Beauftragten (TÜV)" oder den KI-Führerschein nach EU AI Act. Diese Prüfungen haben Eigenständigkeitserklärungen. Ob Prüfungsanbieter ihre Regeln anpassen, ist offen, aber das Kasseler Urteil setzt einen klaren Maßstab.

Hochschullandschaft: Nur 35 Prozent der deutschen Hochschulen haben bisher hochschulweite Regelungen zum KI-Einsatz in Prüfungen. Das Gericht stellte klar: Ein stilles Fehlen einer Regelung ist keine Erlaubnis.

EU AI Act: Der EU AI Act stuft KI-Systeme, die bei Prüfungsbewertungen und Leistungsbeurteilungen eingesetzt werden, als Hochrisiko ein. Die Hochrisiko-Anforderungen treten voraussichtlich im Dezember 2027 in Kraft (verschoben durch das Digital Omnibus Paket).

Einordnung

Das Urteil ist kein Überraschungsergebnis, aber es schafft Klarheit. Die Linie ist: KI-Nutzung in Prüfungen ist nicht grundsätzlich verboten. Aber sie muss explizit erlaubt und kenntlich gemacht sein. Wo das nicht der Fall ist, gilt sie als Täuschung.

Für Teams, die mit KI arbeiten, lautet die praktische Konsequenz: Transparenz dokumentieren. Ob bei Prüfungen, Abschlussarbeiten oder Zertifizierungen. Wer KI nutzt, sollte es sagen. Wer KI-Richtlinien für sein Unternehmen oder Team schreibt, kann sich an der Logik des Urteils orientieren: Erlaubt ist, was explizit erlaubt ist. Alles andere ist es nicht.

Quellen: VG Hessen Pressemitteilung | LTO Bericht | hessenschau | WBS Legal