EU AI Act: Omnibus-Deal verschiebt High-Risk-Fristen
Rat und Parlament einigen sich: High-Risk-KI-Pflichten gelten erst ab Ende 2027. Dazu kommt ein Verbot von Nudification-KI.
Am 7. Mai haben sich EU-Rat und Parlament auf gezielte Änderungen am AI Act geeinigt. Der sogenannte Omnibus-Deal verschiebt die Fristen für High-Risk-KI deutlich nach hinten und fügt ein neues Verbot hinzu. Wer mit der Compliance-Vorbereitung bereits angefangen hat, bekommt mehr Luft. Wer noch nicht angefangen hat, sollte sich davon nicht einlullen lassen.
Was sich verschiebt
Zwei neue Fristen statt einer:
Für High-Risk-KI-Systeme nach Annex III (Beschäftigung, Bildung, Kreditscoring, Strafverfolgung) gelten die Pflichten ab dem 2. Dezember 2027 statt wie bisher geplant ab August 2026.
Für High-Risk-Systeme in regulierten Produkten nach Annex I (Medizinprodukte, Maschinensicherheit, Spielzeug) gilt der 2. August 2028.
Die Watermarking-Pflichten nach Artikel 50(2), also die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten, verschieben sich auf den 2. Dezember 2026. Das klingt nach einer Verlängerung, aber gleichzeitig wurde die Übergangsfrist für die technische Umsetzung von sechs auf drei Monate gekürzt. Unterm Strich bleibt weniger Spielraum als vorher.
Was neu dazukommt
Der Deal enthält ein Verbot, das im ursprünglichen AI Act nicht vorgesehen war: KI-Systeme zur Erstellung nicht einvernehmlicher intimer Bilder, sogenannte "Nudification"-Tools, und zur Erzeugung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs sind ab sofort verboten. Das war eine Ergänzung des Parlaments, die im Trilog durchging.
Warum es überhaupt ein Verbot zur KI-Erzeugung von Material mit sexuellem Kindesmissbrauch gibt, anstelle eines allgemeinen Verbots, ist eine berechtigte Frage, die leider nicht beantwortet wird. Letztlich ist der Herstellungsweg nicht relevant für die Strafbarkeit. Das Ergebnis sollte unter Strafe stehen, egal ob es echtes, gezeichnetes oder generiertes Material ist. Aber die Diskussion würde hier zu weit führen.
Warum die Verschiebung?
Die offizielle Begründung: Unternehmen brauchen mehr Zeit, und die harmonisierten technischen Standards sind noch nicht fertig. Die Kommission hatte vorgeschlagen, die Fristen so lange zu verschieben, bis Standards und Tools tatsächlich verfügbar sind, maximal aber 16 Monate.
Die inoffizielle Lesart: 15 Industrieverbände unter Führung von EuroISPA hatten im April massiv Druck gemacht. Die Botschaft war klar: Wir können nicht compliant werden, wenn die technischen Vorgaben noch gar nicht feststehen. Das Argument hat offensichtlich gezogen.
Noch nicht in Kraft
Wichtig: Das ist eine vorläufige politische Einigung. Rat und Parlament müssen den Text noch formal verabschieden. Angesichts der Nähe zum ursprünglichen August-2026-Termin wird ein beschleunigtes Verfahren erwartet. Bis zur formalen Verabschiedung gelten die bisherigen Fristen.
Was das für DACH-Teams heißt
Wer ein KI-System betreibt, das unter Annex III fällt, also etwa KI-gestützte Bewerbungsfilter, Kreditscoring oder Prüfungsbewertung, hat jetzt bis Dezember 2027 statt August 2026. Das sind 16 Monate mehr.
Das heißt nicht: zurücklehnen. Die Einigung sagt ausdrücklich, dass Unternehmen ihre Vorbereitungen bereits begonnen haben sollten. Und wer KI-generierte Inhalte produziert, hat weniger Spielraum: Die Watermarking-Frist Dezember 2026 mit nur drei Monaten Übergang ist näher, als sie klingt.
Für die Compliance-Planung im Team gibt es jetzt eine klarere Timeline. Das war vorher das größte Problem: Niemand wusste genau, wann welche Pflicht greift. Jetzt steht es fest, zumindest vorläufig.
Quellen6
- EU-Rat: Council and Parliament agree to simplify and streamline rules (07.05.2026)consilium.europa.eu
- TechPolicy.Press: What the EU AI Omnibus Deal Changes for the AI Acttechpolicy.press
- techuk.org: EU AI Omnibus Deal Reachedtechuk.org
- Modulos.ai: EU AI Act Delayed: The Omnibus Deal Closed on 7 May 2026modulos.ai
- Hogan Lovells: EU legislators agree to delay for high-risk AI ruleshoganlovells.com
- IAPP: AI Act Omnibus - What just happened and what comes next?iapp.org