Souveränität: DE/FR-Plan und Druck auf US-Clouds
Deutschland und Frankreich definieren digitale Souveränität neu, die EU prüft AWS und Azure als Gatekeeper. Zwei Signale, eine Richtung für KI-Teams.
Zwei Meldungen aus derselben Woche zeigen in dieselbe Richtung. Deutschland und Frankreich haben eine gemeinsame Definition digitaler Souveränität vorgelegt, und die EU rückt den großen US-Clouds mit dem Digital Markets Act auf die Pelle. Beides ändert euren Stack nicht über Nacht, aber die Marschrichtung wird deutlich, und die solltet ihr kennen.
Was Deutschland und Frankreich beschlossen haben
Am 17. Juni 2026 stellten beide Länder auf der VivaTech in Paris eine gemeinsame Initiative vor. Kern ist eine geteilte Definition: digitale Souveränität als "die Fähigkeit, Technologien wie Hard- und Software unabhängig, selbstbestimmt und sicher zu entwickeln, bereitzustellen, zu nutzen, anzupassen und zu kontrollieren".
Diese Fähigkeit wird über sechs Dimensionen beschrieben:
- Rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten
- Schutz sensibler Daten
- Resilienz kritischer Infrastrukturen
- Bevorzugte Nutzung von Anbietern aus der EU und Partnerstaaten
- Open-Source-Lösungen und modulare Architekturen
- Auf- und Ausbau eigener Recheninfrastrukturen für KI und Cloud
Begleitet wird das von einem neu aufgelegten Deutsch-Französischen Zukunftswerk, einer Plattform für den Austausch zwischen den digitalen Ökosystemen beider Länder. Ihre ersten Aufgaben: ein gemeinsamer Katalog souveräner Digitallösungen und ein Rahmen, um kritische Abhängigkeiten zu bewerten. Konkrete Fristen oder Umsetzungsschritte nennt der Plan noch nicht.
Die EU prüft AWS und Azure als Gatekeeper
Parallel läuft das härtere Instrument. Die EU-Kommission untersucht seit dem 18. November 2025, ob Amazon Web Services und Microsoft Azure als Gatekeeper unter den Digital Markets Act fallen. Geht es nach einer Einstufung weiter, drohen Pflichten zu Interoperabilität, Grenzen für Kunden-Lock-in und ein Verbot der Selbstbevorzugung. Die häufigste Beschwerde ist genau der Lock-in, also dass ein Anbieterwechsel teure und langwierige Migration bedeutet.
Der Zeitplan ist allerdings keine Sache von Tagen:
- 18.11.2025: Marktuntersuchung eröffnet
- In den kommenden Wochen: vorläufige Einschätzung der Kommission erwartet
- Bis Ende 2026: finale Entscheidung, wobei sich die Termine verschieben können
Werden die beiden als Gatekeeper eingestuft, müssen sie die DMA-Pflichten erfüllen, bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10 Prozent des weltweiten Umsatzes, im Wiederholungsfall bis zu 20 Prozent. Bis sich daraus aber spürbare Erleichterungen beim Anbieterwechsel ergeben, vergeht noch einiges an Zeit.
Was das für KI-Teams heißt
Ehrlich eingeordnet: Eine Definition ist erst einmal ein Text, und ein Kartellverfahren ist langsam. Wer darauf wartet, dass Politik und Regulierung die Abhängigkeit von US-Clouds für ihn auflösen, wartet lange. Der eigentliche Hebel liegt bei euch und euren Architektur-Entscheidungen heute.
Trotzdem ist die Richtung nützlich. Die sechs Dimensionen sind eine brauchbare Checkliste, um den eigenen Stack abzuklopfen: Wo stecken kritische Abhängigkeiten, was wäre bei einem erzwungenen Wechsel betroffen, welche Teile laufen auf offenen, portierbaren Bausteinen? Genau diese Übung, die Souveränitätsbrille auf den eigenen KI-Stack zu setzen, beschreiben wir ausführlich in Digitale Souveränität für KI-Teams. Wie sich die jüngeren EU-Vorhaben einordnen, steht im EU-Souveränitätspaket.