NEINhorn-Klage: Wenn ChatGPT das Buch nachbaut

Carlsen, Marc-Uwe Kling und Astrid Henn verklagen OpenAI vor dem Landgericht München I. Der Vorwurf trifft nicht das Training, sondern den Output.

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Am 19.08.2026 haben der Carlsen Verlag, der Autor Marc-Uwe Kling und die Illustratorin Astrid Henn vor dem Landgericht München I Klage gegen die OpenAI Ireland Ltd. eingereicht, die ChatGPT in Europa betreibt. Es geht um "Das NEINhorn", eines der erfolgreichsten deutschen Bilderbücher der letzten Jahre. Unterstützt werden die drei von der deutschen Bonnier-Gruppe.

Interessant ist der Fall auch für alle, die mit Büchern nichts zu tun haben. Er zielt nämlich nicht in erster Linie auf die Trainingsdaten, sondern auf das, was hinten herauskommt.

Was ChatGPT laut Klage ausgibt

Nach Darstellung des Verlags reichen einfachste Eingaben. ChatGPT erzeugt daraufhin Geschichten, die "in den wesentlichen kreativen Elementen dem urheberrechtlich geschützten Werk von Marc-Uwe Kling und Astrid Henn gleichen", und Illustrationen, die sich vom Original kaum unterscheiden lassen. Darüber hinaus schlägt der Chatbot von sich aus weitere Texte und Bilder vor und nimmt dabei Figuren und Handlungsorte auf, die im Prompt gar nicht vorkamen.

Am weitesten geht ein Detail, das Christian Schumacher-Gebler beschreibt, CEO der deutschen Bonnier-Gruppe. ChatGPT liefert komplette Druckvorlagen, samt Umschlaggestaltung, erfundener ISBN und Verlagslogo. Und im generierten Impressum stehen die echten Namen:

"Geradezu kurios – wenn es nicht so ernst wäre – mutet in dem Zusammenhang an, dass ChatGPT in der Druckvorlage ein Impressum erstellt, in dem bei 'Text' Marc-Uwe Kling, bei 'Illustrationen' Astrid Henn und bei 'Copyright' die Carlsen Verlag GmbH genannt werden."

Das Modell weiß also, wessen Werk es gerade nachbaut, und schreibt es in die Datei.

Warum der Output der eigentliche Angriffspunkt ist

Die meisten bisherigen Verfahren drehen sich um die Frage, ob das Training auf geschützten Werken zulässig war, also um die Reichweite der TDM-Schranke. Diese Klage dreht die Beweisführung um. Aus den detailgetreuen Kopien schließen Verlag und Urheber darauf, dass die Originalwerke unrechtmäßig ins Training geflossen und heute als Memorisierung in den Modellen enthalten sind, jederzeit über ChatGPT abrufbar. Und sie werten die testweise erzeugten Ausgaben zusätzlich als eigenständige Rechtsverletzung.

Für die Praxis ist die zweite Hälfte die wichtigere. Ob ein Training zulässig war, ist ein Streit zwischen Rechteinhabern und Modellanbietern, den man als Nutzer nur von außen verfolgt. Ob ein konkreter Output fremde Rechte verletzt, ist dagegen das Problem dessen, der ihn verwendet.

München wird zur Adresse für diese Fälle

Dasselbe Gericht hat bereits im GEMA-Verfahren gegen OpenAI entschieden. Und es ist nicht die erste Verlagsklage dort: Am 27.03.2026 hat die Penguin Random House Verlagsgruppe Klage gegen OpenAI eingereicht, wegen "Der kleine Drache Kokosnuss" von Ingo Siegner, mit fast derselben Begründung.

Dass es zweimal ein Kinderbuch trifft, ist kein Zufall. Figuren mit starkem visuellen Wiedererkennungswert sind genau die Fälle, in denen sich Memorisierung nachweisen lässt, weil jeder auf einen Blick sieht, ob die Kopie sitzt. Was hier verhandelt wird, gilt aber für jeden memorisierten Inhalt, auch für Text und Code.

Die Kläger fordern Unterlassung der unlizenzierten Nutzung, Auskunft über den Umfang, die Übernahme der Verantwortung und Schadenersatz. Wie deutlich der Ton dabei ist, zeigen die Zitate. Marc-Uwe Kling verweist darauf, dass jedem, der sich illegal auch nur einen einzigen Film, ein Buch oder ein Hörbuch herunterlade, "eine empfindliche Strafe" drohe:

"Aber OpenAI klaut einfach alle Kunst und Kultur der ganzen Welt und glaubt, damit durchzukommen? Da fällt dem NEINhorn nur ein Wort dazu ein: 'Nein!'"

Illustratorin Astrid Henn nennt die Sache beim Namen: "Die unerlaubte Verwendung meiner Illustrationen, oft Ergebnis monatelanger Arbeit, für das Training einer KI, mit dem Ziel, dass die KI meine Arbeit, also mein Eigentum, für jedermann nutzbar macht, ist für mich Diebstahl." Eine Reaktion von OpenAI liegt bislang nicht vor.

Was das für eure Arbeit heißt

Die Klage ist eingereicht, nicht entschieden, und wie das Gericht die Memorisierungsfrage bewertet, ist offen. Für die Praxis muss man das Urteil aber nicht abwarten, denn das beschriebene Verhalten ist ja belegt, unabhängig davon, wie es rechtlich eingeordnet wird.

Wer generierte Illustrationen, Texte oder Layouts in ein Produkt einbaut, kann sich nicht darauf verlassen, dass das Ergebnis frei von fremden Rechten ist. Drei Konsequenzen, die sich heute schon ziehen lassen:

  1. Bekannte Figuren und Marken gehören nicht in den Prompt. Und auch nicht in die Referenzbilder. Der NEINhorn-Fall zeigt, dass das Modell von sich aus weitergeht als der Prompt, sobald es die Vorlage erkannt hat.
  2. Generierte Assets vor der Verwendung gegenprüfen. Eine Rückwärtssuche über das Bild kostet eine Minute und findet genau die Fälle, in denen etwas zu bekannt aussieht.
  3. Den Entstehungsweg dokumentieren. Welches Modell, welcher Prompt, welches Datum. Wenn später jemand fragt, ob ein Motiv abgekupfert ist, ist das der Unterschied zwischen einer Antwort und einer Vermutung.

Die andere Richtung derselben Frage haben wir schon behandelt. In GEMA gegen Suno ging es um die Trainingsseite, in KI-Crawler aussperren darum, wie man die eigenen Inhalte von vornherein aus dem Training heraushält. Der NEINhorn-Fall ergänzt beides um den Punkt, an dem es für Anwender konkret wird: Der Output eines Modells gehört einem nicht automatisch, und er kann obendrein fremde Rechte verletzen.

Quellen3