Sony und Warner verklagen Anthropic

Die letzten beiden großen Musikverlage klagen wegen Songtexten. Sie wollen nicht nur Geld, sondern Einblick in Claudes Trainingsdaten und deren Löschung.

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Am Freitag, dem 28. August, haben Sony Music Publishing und Warner Chappell Music beim Bundesbezirksgericht für den Norden Kaliforniens gegen Anthropic geklagt. Damit prozessieren jetzt die Verlagsarme aller drei großen Musikkonzerne gegen den Claude-Hersteller. Es geht um Songtexte, um Beschaffungswege, und um etwas, das für Entwicklerteams interessanter ist als die Schadensersatzsumme.

Vier Klagepunkte, unterschiedlich adressiert

Die Klage ist genauer gebaut, als es die Schlagzeilen nahelegen. Sie richtet sich nicht pauschal gegen alle Beklagten:

KlagepunktGegen wen
Direkte Rechtsverletzung durch TorrentingAnthropic, Dario Amodei, Benjamin Mann
Beihilfe zur Rechtsverletzung durch TorrentingAmodei und Mann persönlich
Direkte Urheberrechtsverletzungnur Anthropic
Entfernen oder Verändern von Rechteverwaltungsinformationennur Anthropic

Dass ein CEO und ein Mitgründer persönlich als Beklagte geführt werden, ist der unübliche Teil. Die Kläger begründen das mit konkreten Beschaffungsvorgängen: Mann soll im Juni 2021 per BitTorrent mindestens fünf Millionen raubkopierte Bücher von Library Genesis geladen haben, im Juli 2022 sollen Anthropic-Mitarbeiter mindestens zwei Millionen weitere von einem zweiten Archiv gezogen haben. Beide Zahlen übernimmt die Klage aus dem Autorenverfahren Bartz gegen Anthropic. Dort hatte ein Richter desselben Bezirks das Vorgehen als Piraterie in großem Maßstab bezeichnet.

Bei den Songtexten nennt die Klage außerdem das Abgreifen von lizenzierten Diensten wie MusixMatch und LyricFind sowie die Nutzung von Common Crawl, The Pile und Books3.

Was gefordert wird

Die Summe ist in der Klage nicht beziffert, sie ergibt sich aus der Rechnung. Verlangt werden bis zu 150.000 Dollar gesetzlicher Schadensersatz pro vorsätzlich verletztem Werk, dazu bis zu 25.000 Dollar für jede Entfernung von Rechteverwaltungsinformationen. Betroffen sind laut Klageschrift zehntausende Kompositionen, womit man rechnerisch im Milliardenbereich landet. Gefordert wird ein Geschworenenverfahren.

Wichtiger als das Geld sind die beiden anderen Forderungen. Die Kläger wollen eine Rechenschaft über die Trainingsdaten von Claude, und sie wollen, dass alle rechtsverletzenden Kopien vernichtet werden. Beides zielt nach vorne, auf den Datenbestand, mit dem weiter gearbeitet wird.

Die Klageschrift sagt auch offen, warum sie so gebaut ist. Anthropic hatte sich im Autorenverfahren auf einen Vergleich über 1,5 Milliarden Dollar geeinigt. Aus Sicht der Verlage ist das für ein Unternehmen dieser Größe kein Abschreckungsmittel, sondern eingepreist. Der Vergleich hat außerdem keinen Präzedenzfall geschaffen, weil es zu keinem Urteil kam.

Der Teil, der Entwicklerteams angeht

Für den Arbeitsalltag ist ein anderer Vorwurf der aufschlussreichere. Die Kläger schreiben, Claude gebe ihre Songtexte wörtlich aus, und die Schutzmechanismen, die Anthropic nach den früheren Verfahren eingebaut hat, ließen sich durch bloßes Neuformulieren des Prompts umgehen.

Das ist zunächst eine Behauptung der Gegenseite in einem laufenden Verfahren, und Anthropic hat sich dazu nicht geäußert. Der beschriebene Mechanismus ist aber unabhängig vom Ausgang bekannt: Ein Filter, der auf Formulierungen reagiert, hält die auf, die nicht nachbohren. Wer es darauf anlegt, kommt durch.

Wer generierte Inhalte veröffentlicht, sollte daraus genau eines ableiten: Ein eingebauter Schutzmechanismus ist keine Rechteklärung. Er senkt die Wahrscheinlichkeit, dass geschützter Text unbemerkt durchrutscht, er garantiert es nicht. Bei Texten, Bildern und Code, die nach außen gehen, bleibt die Prüfung beim Menschen, der sie veröffentlicht. Dieselbe Zuständigkeitsfrage hat vor zwei Tagen auch Debian in seinem Beschluss zu KI-Beiträgen beantwortet, und zwar genauso.

Wie das Verfahren im Feld steht

Die Klage steht nicht allein. Gegen Anthropic laufen inzwischen mehrere Verfahren aus der Musikbranche:

WannWerUmfang
Oktober 2023Universal Music Publishing, Concord, ABKCOrund 500 Songs
Januar 2026dieselben Kläger, zweite Klageüber 20.000 Werke, mehr als 3 Milliarden Dollar
März 2026BMG493 Kompositionen
17.08.2026Round Hill Musicgegen Anthropic und Suno
28.08.2026Sony Music Publishing, Warner Chappellzehntausende Kompositionen

Bemerkenswert am neuen Verfahren ist der Zeitpunkt. Die Klageschrift verweist auf Berichte über eine Bewertung von rund zwei Billionen Dollar und einen für Oktober erwarteten Börsengang. Ein Verfahren mit Anspruch auf Offenlegung der Trainingsdaten wiegt vor einem IPO schwerer als danach.

Einordnung

Es lohnt sich, den Ton der Klageschrift von ihrem Inhalt zu trennen. Formulierungen wie der größte und dreisteste fortgesetzte Diebstahl geistigen Eigentums in der Geschichte sind Prozessrhetorik, und die Kläger sind nicht neutral. Die belastbaren Teile sind die, die auf Feststellungen aus dem Bartz-Verfahren zurückgehen, und die stehen bereits in Gerichtsakten.

Für die Praxis ändert sich kurzfristig nichts. Claude bleibt nutzbar, ein Verfahren dieser Art dauert Jahre, und die Verlage betonen selbst, dass sie längst Lizenzverträge für KI-Nutzung geschlossen haben. Darin steckt die erfreulichere Lesart des Vorgangs. Die offene Frage ist inzwischen, zu welchen Bedingungen und mit welchem Material trainiert werden darf, und darauf gibt es Antworten.

Was mittelfristig zählt, ist die Forderung nach Bereinigung der Datensätze. Sollte ein Gericht so etwas jemals anordnen, wäre das der erste Fall, in dem die Herkunft von Trainingsdaten ein Modell verändert. Bisher kostet sie nur Geld. Bis dahin bleibt es bei einer Klage unter mehreren, und die bemerkenswerte Zahl daran ist die Drei: Alle großen Musikverlage klagen inzwischen.

Quellen3