Wildberger und die KI-Steuer: falsches Ziel
Der Digitalminister will KI-Umsätze besteuern und rudert am selben Tag zurück. Die Idee trifft das Werkzeug statt des Problems. Unser Gegenvorschlag.
"Den extrem hohen Umsatz mit dieser Technologie müssen wir besteuern, und mit dem Geld können wir den Umbau finanzieren, das ist auch mein Ansatz." Das hat Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) dem Tagesspiegel gesagt, das Interview erschien am 13.10.2026. Mit dem Geld sollen laut dpa-AFX Umschulungen und neue Tätigkeiten finanziert werden, etwa im Handwerk oder in der Pflege. Ein zweiter Satz aus dem Interview: "Wenn hierzulande Wachstum und Wertschöpfung entstehen, müssen hierzulande auch Steuern gezahlt werden."
Noch am selben Tag ruderte er zurück. Bei RTL und ntv sagte er laut AFP und dpa-AFX: "Ich will Wachstum durch KI und rede nicht über neue Steuern." Eine spätere Besteuerung schloss er nicht aus. Beim Arbeitgebertag sagte er laut Handelsblatt "Wir haben genug Steuern" und nannte die Debatte um seine Aussage eine "schwierige Verkürzung". Satz, Bemessung oder Zeitplan hat er nicht genannt.
Die Frage, die er aufgeworfen hat, ist trotzdem richtig. Die Antwort halten wir für falsch.
Was eine KI-Steuer treffen würde
Eine Steuer auf "KI-Umsatz" setzt am Werkzeug an. Das eigentliche Problem ist ihre mögliche Wirkung: Stellen fallen weg, weil Aufgaben von KI übernommen werden, und es gibt für die Betroffenen nicht sofort andere Arbeit. Wenn das in großem Umfang passiert, steigen Arbeitslosigkeit und Unmut, die Kaufkraft sinkt, und das kommt irgendwann auch bei den Unternehmen an.
Dazu kommt ein praktisches Problem. Was ist KI-Umsatz? In ein paar Jahren steckt in fast jeder Software ein Modell. Eine Abgrenzung wäre ein Dauerstreit. Und treffen würde sie auch die europäischen Anbieter, die Wildberger laut ComputerBase im selben Interview als leistungsfähige europäische Anbieter hervorhebt, etwa Mistral und Black Forest Labs.
In seinem zweiten Satz steckt eigentlich eine andere Frage: wo die Wertschöpfung großer Plattformen besteuert wird. Das ist ein altes Thema der Digitalbesteuerung und hat mit KI nur am Rand zu tun.
Das System belohnt Automatisierung schon heute
Wer über die Finanzierung des Umbaus redet, sollte bei den Sozialabgaben anfangen. Für Beschäftigte fallen 2026 zusammen rund 42 Prozent des Bruttolohns an, je etwa zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen (Haufe, bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen). Auf das, was eine Maschine oder Software erwirtschaftet, fällt davon nichts an. Jede Stelle, die ein Unternehmen automatisiert, spart ihm also neben dem Lohn auch diesen Anteil.
Wie sehr unsere Systeme an der Lohnsumme hängen, zeigt ein Beispiel, das gerade die Koalition beschäftigt. Die Gewerbesteuer wird bei Unternehmen mit mehreren Standorten nach den dort gezahlten Arbeitslöhnen auf die Gemeinden verteilt (§ 29 GewStG). Ein Rechenzentrum mit wenig Personal bringt seiner Standortgemeinde deshalb kaum etwas. Der Koalitionsausschuss will das seit Juli für Rechenzentren ändern. Das verschiebt nur die Verteilung, nicht die Höhe, zeigt aber das Muster.
Die SPD-Fraktion ist in ihrem Beschlusspapier vom September näher an diesem Punkt als der Minister: "Wenn Maschinen mehr Aufgaben übernehmen, können Lohnsteuereinnahmen ausbleiben. Deshalb müssen wir unseren Sozialstaat breiter finanzieren. Künftig sollen schrittweise alle Erwerbstätigen sowie weitere Einkommens- und Wertschöpfungsquellen stärker zur solidarischen Finanzierung beitragen." Das ist die Richtung, die wir unten vorschlagen. Welches Instrument, welcher Satz und welche Bemessung, lässt das Papier offen.
Unser Gegenvorschlag: eine Automatisierungsabgabe
Statt das Werkzeug zu besteuern, würden wir an der Wertschöpfung ansetzen. Die Grundidee: Firmen tragen nicht nur über ihre Lohnsumme zur Finanzierung bei, sondern über ihre gesamte Wertschöpfung, also Löhne plus Gewinne. Wer mit wenig Personal viel Gewinn macht, zahlt mehr als ein Betrieb, der viele Leute beschäftigt. Die Eckpunkte:
| Baustein | Wie | Warum |
|---|---|---|
| Bemessung | Gesamte Wertschöpfung statt nur Löhne | Erfasst auch Gewinne, die ohne Personal entstehen |
| Satz | Gestaffelt nach dem Verhältnis von Gewinn zu Personalkosten | Viel Gewinn bei wenig Personal zahlt mehr |
| Freibetrag | Gleitend, Einstieg schon im Mittelstand, gemessen an Umsatz oder Wertschöpfung | Kleine Firmen bleiben frei, ohne Sprung an einer Grenze |
| Abzüge | Für Umschulung und Übernahme in andere Stellen | Wer Leute mitnimmt, zahlt weniger |
| Gegen Gestaltung | Mehrjahresschnitt beim Gewinn, Kappung der Personalkosten pro Kopf, Messung auf Konzernebene | Gewinne lassen sich leichter verschieben als Gehälter |
Zwei Entscheidungen darin sind wichtiger, als sie aussehen.
Der Freibetrag hängt nicht an der Zahl der Beschäftigten. Sonst würde eine Firma gerade durch Automatisierung "klein" und fiele aus der Abgabe. Die Kanzlei, die von 60 auf 20 Leute geht, wäre plötzlich befreit.
Gemessen wird der Zustand, nicht die Veränderung. Naheliegend wäre, Firmen zahlen zu lassen, die Personal abbauen, gemessen am eigenen Durchschnitt der letzten Jahre. Das bremst den Abbau aber nur. Nach ein paar Jahren ist die kleinere Belegschaft der neue Normalzustand, und die Abgabe läuft aus. Ein Start-up, das von Anfang an mit wenigen Leuten arbeitet, zahlt nie. Eine Abgabe, die am Zustand ansetzt, gilt dagegen dauerhaft.
Kleine Betriebe sind über den Freibetrag frei, werden aber indirekt erfasst. Wenn eine Kanzlei Sachbearbeitung durch Software ersetzt, wandert ein Teil der Wertschöpfung zu den Softwareanbietern, Modellanbietern und Rechenzentren. Die zahlen. Das ist ehrlicherweise kein Verursacherprinzip: Große Unternehmen tragen auch Abbau mit, den andere auslösen. Für eine Finanzierungsfrage halten wir das für vertretbar.
Die Idee ist nicht neu
Die Debatte über eine "Maschinensteuer" stieß in Deutschland Ende der 1970er-Jahre Arbeitsminister Herbert Ehrenberg an. In Österreich griff Sozialminister Alfred Dallinger sie 1983 als "Wertschöpfungsabgabe" auf, so das österreichische Wirtschaftsforschungsinstitut WIFO. Gemeint war, die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung nicht mehr nur nach der Lohnsumme zu bemessen, sondern nach der gesamten Wertschöpfung.
Das WIFO hat 1997 eine aufkommensneutrale Umstellung durchgerechnet. Unternehmen, deren Personalaufwand über 50 Prozent der Bruttowertschöpfung liegt, würden entlastet, kapital- und gewinnintensive belastet. Das WIFO rechnete mit einem einheitlichen Satz, die Wirkungsrichtung ist aber dieselbe wie bei unserer Staffelung. Den gravierendsten Nachteil sah das WIFO darin, dass die Abgabe über höhere Kapitalkosten den technischen Fortschritt bremse, langfristig um fast einen Prozentpunkt beim Wachstum von Produktivität und Reallöhnen.
Bill Gates forderte 2017 in einem Interview mit Quartz eine Besteuerung von Automatisierung und nannte ausdrücklich auch die Gewinne als Ansatzpunkt: "Some of it can come on the profits that are generated by the labor-saving efficiency there." Im selben Monat lehnte das EU-Parlament eine Robotersteuer ab, mit der Umschulung und Unterstützung von Beschäftigten finanziert werden sollten, die ihre Arbeit an Roboter verlieren (Reuters).
Was dagegen spricht
Die Einwände sind ernst, und wir haben nicht auf alle eine fertige Antwort.
- Investitionsbremse: Der Ökonom Helmut Hofer vom Institut für Höhere Studien in Wien nannte die Wertschöpfungsabgabe "zum Großteil eine Steuer auf den Faktor Investitionen" (tt.com/APA). Das stimmt, und es ist teilweise gewollt: Automatisierung, die nur Gewinne erhöht und Kosten auf die Allgemeinheit abwälzt, soll mehr beitragen.
- Gewinne sind gestaltbar: Laut WIFO deutlich stärker als die Lohnsumme, gerade bei internationalen Konzernen. Ohne Abstimmung in der EU bleibt jede Gewinnkomponente löchrig.
- Gute und schlechte Automatisierung sehen gleich aus: Die Abgabe erkennt nicht, ob KI Leute ersetzt oder Stellen füllt, für die es keine Bewerber gibt. Laut Bitkom ersetzt KI in 35 Prozent der Unternehmen, die IT-Stellen abgebaut haben oder damit rechnen, freie Stellen, für die sie niemanden finden. Ein moderater Satz und die Abzüge für Umschulung mildern das, lösen es aber nicht.
- Der große Abbau ist bisher nicht belegt: Laut derselben Bitkom-Befragung haben nur 10 Prozent der Unternehmen, die KI in der IT einsetzen, deshalb vereinzelt IT-Stellen abgebaut. Mehr dazu in unserer deutschen Gegenrechnung. Wildberger selbst erwartet langfristig mehr Beschäftigung. Kommt der große Abbau nicht, fließt das Geld trotzdem in Weiterbildung und Absicherung, der Druck auf den Topf ist dann nur kleiner.
- Sie trifft auch Firmen ohne jeden Abbau: Weil die Abgabe den Zustand misst, zahlen gewinn- und kapitalintensive Unternehmen mehr, auch wenn sie nie Personal abgebaut haben. Das WIFO nennt etwa die Energiewirtschaft. Das ist gewollt, denn die Abgabe soll regeln, wer den Sozialstaat mitfinanziert. Wer das anders sieht, wird hier ansetzen.
Perfekt ist auch diese Lösung nicht. Sie setzt aber dort an, wo das Problem entsteht. Eine KI-Steuer hängt an einem Begriff, den in fünf Jahren niemand mehr sauber abgrenzen kann.
Und wohin mit dem Geld?
Zuerst in das, was Wildberger selbst nennt: Umschulung und Absicherung derer, deren Arbeit wegfällt. Eine Eigenschaft der Abgabe macht sie dabei interessant: Ihr Aufkommen wächst mit der Automatisierung, also genau dann, wenn der Bedarf wächst. Damit ließe sich langfristig ein Sockel für alle finanzieren, bis hin zu einem Grundeinkommen. Das wäre ein Umbau des Sozialstaats über Jahrzehnte und braucht weitere Finanzierungsquellen. Wie das in Stufen aussehen könnte, mit Rente, Grundsicherung und weiteren Finanzierungsquellen, hat Patrick Cornelißen, der KIberblick betreibt, in einem persönlichen Beitrag auf Medium aufgeschrieben.
Quellen16
- heise: Digitalminister Wildberger will KI-Umsätze in Deutschland besteuern (13.10.2026)heise.de
- ARIVA/dpa-AFX: ROUNDUP: Wildberger will KI-Umsätze in Deutschland besteuern (13.10.2026)ariva.de
- Yahoo/AFP: Mögliche Steuer auf KI-Umsätze: Wildberger will zunächst Vorfahrt für Wachstum (13.10.2026)de.finance.yahoo.com
- Handelsblatt: Wildberger will KI-Umsätze in Deutschland besteuern (13.10.2026)handelsblatt.com
- ComputerBase: Digitalminister will Steuer für KI-Umsätze (13.10.2026)computerbase.de
- SPD-Bundestagsfraktion: Beschlusspapier Gute Arbeit im KI-Zeitalter (September 2026)spdfraktion.de
- Bundesregierung: Ergebnis des Koalitionsausschusses (02.07.2026)bundesregierung.de
- Gewerbesteuergesetz § 29: Zerlegungsmaßstabgesetze-im-internet.de
- Haufe: Sozialversicherung, die Beitragssätze für 2026haufe.de
- WIFO: Die Wertschöpfungsabgabe als alternatives Instrument zur Finanzierung der sozialen Sicherung (Monatsberichte 10/2016)wifo.ac.at
- WIFO: Wertschöpfungsabgabe (Monatsberichte 9/1997)wifo.ac.at
- tt.com/APA: Maschinensteuer-Debatte für Wifo und IHS zur falschen Zeit (23.06.2016)tt.com
- Reuters: European parliament calls for robot law, rejects robot tax (16.02.2017)reuters.com
- Quartz: The robot that takes your job should pay taxes, says Bill Gates (17.02.2017)qz.com
- Patrick Cornelißen auf Medium: Nicht die KI besteuern, sondern die Automatisierung (14.10.2026)pcornelissen.medium.com
- Bitkom Research: Arbeitsmarkt für IT-Fachkräfte (03.09.2026)bitkom-research.de