Zero Data Retention (ZDR)

Vertragliche Zusage eines KI-Anbieters, gesendete Prompts und erzeugte Antworten nicht dauerhaft zu speichern, sondern nur flüchtig zu verarbeiten.

Auch bekannt als: ZDR, Zero-Data-Retention, Zero-Data-Retention-Agreement, ZDR-Vertrag

Zero Data Retention (ZDR) ist eine vertragliche Zusage eines KI-Anbieters, dass gesendete Prompts und die erzeugten Antworten nicht gespeichert werden. Sie werden nur flüchtig verarbeitet, solange die Anfrage läuft, und danach nicht aufbewahrt. Standardmäßig speichern viele Anbieter Ein- und Ausgaben für eine gewisse Zeit, etwa zur Missbrauchserkennung oder zur Fehlersuche. Ein ZDR-Agreement schaltet diese Aufbewahrung vertraglich ab.

Warum Unternehmen ZDR verhandeln

Teams mit hohen Datenschutzanforderungen setzen ZDR ein, damit keine vertraulichen Inhalte auf den Servern des Anbieters liegen bleiben. Das betrifft vor allem personenbezogene Daten, Mandanten- oder Patientenkommunikation und Betriebsgeheimnisse. Im DSGVO-Kontext ist die Speicherung auf US-Servern oft der kritische Punkt: Ohne ZDR liegen die Daten potenziell im Zugriff einer Rechtsordnung, die nicht der DSGVO unterliegt. ZDR ist daher häufig die Bedingung, unter der ein US-Modell überhaupt für regulierte Workloads freigegeben wird.

ZDR-Vereinbarungen gibt es typischerweise auf Enterprise-Plänen und über API-Workspaces, auch beim Zugriff über Drittplattformen wie AWS Bedrock, Google Cloud oder Microsoft Foundry.

Abgrenzung und Grenzen

ZDR betrifft die Aufbewahrung, nicht die Verarbeitung. Während eine Anfrage läuft, werden die Daten sehr wohl auf der Infrastruktur des Anbieters verarbeitet. ZDR ist auch keine Garantie gegen spätere Policy-Änderungen: Anthropic hat im Juni 2026 gezeigt, dass eine bestehende ZDR-Zusage durch eine modellspezifische Sicherheits-Policy ausgehebelt werden kann. Für die Mythos-Klasse (Fable 5, Mythos 5) gilt seither eine feste 30-Tage-Aufbewahrung, die bestehende ZDR-Verträge überschreibt. Wer auf Datensparsamkeit angewiesen ist, sollte ein Modell danach auswählen, was vertraglich verbindlich bleibt, nicht nur danach, was im Normalfall zugesagt ist.