EU AI Act: Trilog-Endspurt und Europas zweigeteilte KI-Rolle
EuroISPA und 14 Verbände drängen auf Einigung bis 28. April. Parallel zeigt sich: Europa wird KI-Forschungsbrücke oder souveräne Säule.
15 europäische Industrieverbände unter Führung von EuroISPA haben am 13. April 2026 eine gemeinsame Erklärung zum Digital Omnibus veröffentlicht. Sie drängen auf schnelle Einigung im Trilog und fordern mehr Schonfrist für die Kennzeichnungspflichten bei generativer KI. Parallel zeichnet sich ab, wie unterschiedlich große Anbieter Europa aktuell positionieren.
Was die Verbände fordern
Die Kernforderungen des Industriebündnisses:
- Schonfrist für generative KI: Verlängerung der Grace Period für Kennzeichnungspflichten von 6 auf 12 Monate.
- Einbeziehung von Spätstartern: Auch Systeme, die nach dem 2. August 2026 auf den Markt kommen, sollen die Schonfrist nutzen können.
- Schnelle politische Einigung: Die Verbände wollen Rechtssicherheit, bevor die ursprüngliche Frist greift. Ohne Einigung gelten automatisch die strengeren Ursprungstermine.
Neben EuroISPA unterzeichnet haben unter anderem CCIA Europe, DIGITALEUROPE und weitere Branchenvertreter. Die Liste deckt Software-, Cloud- und E-Commerce-Anbieter ab, also einen Großteil der Marktteilnehmer, die ab August 2026 Transparenzpflichten erfüllen müssten.
Der Zeitplan
Der nächste Trilog-Termin zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat steht für den 28. April 2026 an. Juristische Analysten rechnen frühestens mit diesem Datum für eine politische Einigung. Die Details des Digital Omnibus hatten wir bereits im Artikel zu den verschobenen Hochrisiko-Fristen beschrieben: Anhang-III-Systeme verschieben sich auf den 2. Dezember 2027, Anhang-I-Systeme auf den 2. August 2028.
Für Teams heißt das: Bis Ende April gibt es kein verlässliches Zielbild. Wer aktuell Compliance-Roadmaps plant, sollte beide Szenarien bereithalten und den Trilog-Ausgang als Weichenstellung behandeln.
Update vom 17. April: Was seitdem klar geworden ist
Seit der ursprünglichen EuroISPA-Erklärung haben sich drei Punkte konkretisiert:
- Rat und Parlament einig bei den Hard Dates. Beide Institutionen lehnen den Kommissionsvorschlag eines konditionalen Mechanismus ab und setzen auf feste Daten: 2. Dezember 2027 für Anhang-III-Systeme, 2. August 2028 für Anhang-I-Systeme. Das nimmt eine der größten Unsicherheiten aus dem Prozess.
- Watermarking bleibt bei November 2026. Die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte (Audio, Bild, Video, Text) greift weiterhin zum 2. November 2026. Die von EuroISPA geforderte Verlängerung auf zwölf Monate ist in den aktuellen Trilog-Texten nicht enthalten. Wer synthetische Inhalte produziert oder verbreitet, sollte hier nicht auf eine Verschiebung warten.
- Neuer Verbotstatbestand. Der aktuelle Text sieht ein Verbot für Systeme vor, die nicht-einvernehmliche intime Darstellungen identifizierbarer Personen erzeugen oder manipulieren können. Das ergänzt die bestehende Liste der verbotenen Praktiken in Art. 5 und trifft vor allem Generative-Image- und Video-Tools.
Die Empfehlung von Kanzleien und Verbänden ist dennoch unverändert: Solange der Omnibus nicht förmlich verabschiedet ist, gilt weiterhin die ursprüngliche Deadline 2. August 2026 als Planungsanker. Änderungen werden erst rechtsverbindlich, wenn die Verabschiedung durch ist, und das ist auch nach dem 28. April noch nicht gegeben.
Europas zweigeteilte KI-Rolle
Während in Brüssel über Fristen gerungen wird, werden von den großen Anbietern Fakten geschaffen. Zwei Vorgänge derselben Woche zeigen, wie unterschiedlich Europa positioniert wird:
OpenAI: Forschungsbrücke statt Compute-Standort. Am 13. April hat OpenAI den Mietvertrag für ein permanentes Büro in London unterzeichnet: 88.500 sq ft in King's Cross, Kapazität für 544 Mitarbeitende, Eröffnung 2027. Gleichzeitig wurde das UK-Stargate-Infrastrukturprojekt gestoppt, Begründung: Energiekosten und Regulierungsumfeld. Das Muster ist klar: Talent und Forschung in Europa, Compute und Training in den USA.
Aleph Alpha und Cohere: Souveräne Säule. Die am 13. April bekannt gewordene Fusion mit Rückendeckung der Bundesregierung setzt auf den Gegenentwurf: Betrieb auf europäischer Infrastruktur, Bund als Ankerkunde, keine Drittstaatenzugriffe. Parallel wird Project Spark des BMDS als Open-Source-KI-Bausatz für die Verwaltung positioniert.
Für Teams in DACH heißt das: Die Wahl des Modellanbieters ist künftig auch eine Wahl zwischen zwei Europa-Strategien. Wer auf OpenAI, Anthropic oder Google setzt, bindet sich an US-Infrastruktur mit europäischen Frontends. Wer auf Aleph Alpha, Mistral oder offene Modelle wie Gemma setzt, behält mehr Kontrolle, nimmt dafür aber häufig Leistungs- oder Komfortabstriche in Kauf.
Was Teams jetzt tun sollten
- Trilog-Ergebnis am 28. April abwarten und einordnen. Die finalen Fristen entscheiden, ob die Compliance-Vorbereitung einen 16-Monats-Puffer bekommt oder nicht.
- Kennzeichnung vorziehen. Unabhängig vom Trilog: Wer KI-generierte Inhalte klar markiert, ist auf beide Szenarien vorbereitet und reduziert Reputationsrisiken.
- Anbieterstrategie überdenken. Die Frage "US-Modell mit EU-Frontend vs. europäischer Anbieter" wird wichtiger, besonders für Behörden und regulierte Branchen. Praktische Kriterien dafür liefert der Artikel zur digitalen Souveränität für KI-Teams.
Einordnung
Die EuroISPA-Erklärung ist eher Druckmittel als Sensation, die zentralen Forderungen liegen seit Monaten auf dem Tisch. Interessanter ist, was parallel passiert: Regulierung wird zum Standortfaktor, und zwar in beide Richtungen. OpenAI geht lieber für Forschungsbudgets nach London, aber für Strom und Compute woanders hin. Aleph Alpha und Cohere nutzen die EU-Regulierung als Verkaufsargument gegenüber Bund und Ländern.
Beides kann für DACH-Teams sinnvoll sein, je nach Anwendungsfall. Die Entscheidung verlangt aber, dass man die eigene Abhängigkeitsstruktur kennt und aktiv gestaltet, nicht erst, wenn der Trilog das nächste Update bringt.