AI-Act-Fristen: Der Omnibus ist in Kraft

Verordnung (EU) 2026/1744 gilt seit 27.07.2026. Hochrisiko rutscht auf 2027 und 2028, Artikel 50 bleibt beim 2. August. Was am Stichtag wirklich greift.

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Seit Montag, dem 27.07.2026, ist die Verordnung (EU) 2026/1744 in Kraft, der sogenannte Digital Omnibus on AI. Sie ändert den AI Act und wurde am 24.07.2026 im Amtsblatt veröffentlicht, drei Tage vor Inkrafttreten und sechs Tage vor dem Stichtag am 2. August.

Das Timing ist knapp, und genau darum ist die Meldung mehr als eine Formalie. Bis zur Veröffentlichung galt der ursprüngliche AI Act mit dem 02.08.2026 als hartem Termin für die Hochrisiko-Pflichten. Jetzt gilt er nicht mehr.

Was sich ändert

WasVorherJetzt
Hochrisiko nach Anhang III (eigenständige Systeme: Recruiting, Kreditvergabe, Bildung, Strafverfolgung)02.08.202602.12.2027
Hochrisiko nach Anhang I (KI in regulierten Produkten: Medizinprodukte, Maschinen, Fahrzeuge)02.08.202602.08.2028
Transparenzpflichten nach Artikel 5002.08.202602.08.2026, mit Übergangsfrist für Bestandssysteme

Die Verordnung ändert neben dem AI Act auch die Verordnungen (EU) 2018/1139 und (EU) 2023/1230.

Der Punkt, den die meisten Zusammenfassungen verschludern

In vielen Beiträgen steht sinngemäß, Artikel 50 sei auf den 02.12.2026 verschoben worden. Das ist so nicht richtig, und der Unterschied entscheidet, ob ihr in vier Tagen liefern müsst oder in vier Monaten.

Artikel 50 wird am 02.08.2026 anwendbar. Was hinzukommt, ist eine viermonatige Übergangsfrist für Anbieter, die generative KI-Systeme vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebracht haben. Die bekommen Zeit, ihre Verfahren anzupassen.

Praktisch heißt das:

  • Bestandssystem, vor dem 2. August live gegangen: Ihr habt den Übergang, also bis Anfang Dezember 2026.
  • Neues System, ab dem 2. August in Verkehr gebracht: Der Übergang gilt nicht. Transparenz ab Tag eins.

Wer also gerade ein KI-Feature kurz vor dem Release hat, sollte diese Unterscheidung kennen, bevor er den Launch plant.

Was am 2. August trotzdem greift

Der Stichtag ist nicht erledigt. Was bleibt:

Transparenzpflichten nach Artikel 50. Nutzer müssen wissen, dass sie mit einer KI sprechen. KI-generierte Inhalte müssen erkennbar sein. Das betrifft fast jede kundennahe KI-Anwendung, und für neue Systeme sofort. Details stehen im Deep-Dive zur Kennzeichnung von KI-Inhalten.

Die Verbote nach Artikel 5 gelten ohnehin schon seit Februar 2025 und bleiben unberührt.

Die Durchsetzung gegenüber Anbietern von General-Purpose-Modellen startet ebenfalls am 2. August. Für die meisten Teams im DACH-Raum betrifft das nicht euch selbst, sondern eure Lieferanten: OpenAI, Anthropic, Google, Mistral. Was das für die Anbieterwahl bedeutet, steht in digitale Souveränität für KI-Teams.

In Deutschland wird die Bundesnetzagentur ab dann zentrale Koordinierungsstelle der Marktüberwachung. Das regelt das KI-MIG, das der Bundestag am 11.06.2026 beschlossen hat. Wer wofür zuständig ist, steht in Deutschlands KI-Aufsicht: Wer kontrolliert was?.

Wie es dahin kam

Der Weg war lang und bis zuletzt offen. Die Kommission legte den Vorschlag am 19.11.2025 vor. Der zweite Trilog am 28./29.04.2026 endete nach zwölf Stunden ohne Einigung, Streitpunkt war die Behandlung von Hochrisiko-KI in bereits regulierten Produkten. Die politische Einigung kam am 07.05.2026. Das Parlament stimmte am 16.06.2026 zu, der Rat nahm den Rechtsakt am 29.06.2026 förmlich an. Unterzeichnet wurde die Verordnung am 08.07.2026, veröffentlicht am 24.07.2026.

Zwischen Veröffentlichung im Amtsblatt und ursprünglichem Stichtag lagen damit neun Tage. Wäre es enger geworden, hätten die Hochrisiko-Pflichten am 2. August erst gegolten und wären kurz darauf wieder entschärft worden. Genau das wollten Rat und Parlament vermeiden, entsprechend eng war der Zeitplan der letzten Wochen getaktet.

Was das für eure Planung heißt

Wer keine Hochrisiko-Systeme betreibt, und das sind die meisten IT-Teams, ändert wenig. Der Fokus bleibt auf Artikel 50: Kennzeichnung, verständliche Hinweise, Nachvollziehbarkeit.

Wer Hochrisiko-Systeme betreibt, hat mehr Zeit, aber keine Entwarnung. Anderthalb Jahre klingen nach viel, bis man die Liste sieht: Risikobewertung, technische Dokumentation, Audit-Trails, menschliche Aufsicht, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, Registrierung in der EU-Datenbank. Wer jetzt anfängt, hat es entspannt. Wer 2027 anfängt, nicht.

Für alle sinnvoll: die Bestandsaufnahme. Welche KI-Systeme laufen bei uns, inklusive der Features, die im CRM oder im Recruiting-Tool mitgeliefert wurden? Diese Liste braucht ihr für jede der Fristen, und sie ist meist länger als gedacht.

Die vollständige Einordnung mit Risikoklassen, Pflichten und Praxisbeispielen steht im aktualisierten Artikel EU AI Act: Fristen und was gilt wann.

Quellen5