ChatGPTs Mac-Mitschrift kommt in die EU

Computer History ist jetzt im EWR, in der Schweiz und in Großbritannien verfügbar. Die Gedächtnisdateien liegen weiterhin unverschlüsselt.

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Computer History heißt eine Funktion der ChatGPT-App für macOS, die mitschreibt, was am Rechner passiert. Über die Bedienungshilfen von macOS erfasst sie Klicks, Tastatureingaben und den Wechsel zwischen Programmen und Websites. Daraus baut sie Textzusammenfassungen, auf die ChatGPT und Codex später zugreifen, damit man den Arbeitsstand nicht in jeder neuen Sitzung erneut erklären muss. Wer Windows Recall kennt, kennt das Prinzip.

Bisher war das für uns kein Thema. Als wir die Funktion am 16.08. gemeldet haben, stand der entscheidende Satz am Ende: zunächst nicht im EWR, nicht in der Schweiz, nicht in Großbritannien. Diese Einschränkung ist gefallen. Laut heise ist Computer History seit vergangener Woche auch hier verfügbar, in der EU, in der Schweiz, in Norwegen, Island und Großbritannien.

Damit ist aus einer amerikanischen Meldung eine Frage für jedes Team geworden, das Mac-Arbeitsplätze mit ChatGPT ausstattet.

Wer sie überhaupt bekommt

Die Funktion ist nicht standardmäßig an. Sie muss aktiv eingeschaltet werden, für Einzelpersonen gibt es sie nur im Pro-Abo für rund 100 Euro im Monat, in Business- und Enterprise-Umgebungen erst nach einer Freigabe durch die Administration. Bildschirmfotos und Tonaufnahmen sind laut OpenAI nicht dabei.

Wo die Angaben und der Test auseinandergehen

heise hat die Funktion durchgespielt, und das Ergebnis ist der eigentliche Grund für diesen Artikel:

PunktAngabe von OpenAIBefund im heise-Test
PasswörterDie Secure-Input-Funktion von macOS wird respektiertKontodaten und 2FA-Codes landen trotzdem in der Chronik
Als sensibel markierte Notizennicht vorgeseheneine als "geheim" markierte Notiz war über @Computer History lesbar
Privates SurfenSeiteninhalte werden nicht gespeichertMetadaten bleiben, in die Zwischenablage kopierte Inhalte waren teils noch abrufbar
Temporäre DatenLöschung nach zwei Tagendie eigentlichen Gedächtnisdateien bleiben
Ablagekeine Angabe im Test zitiertunverschlüsselt im Nutzerverzeichnis

Der letzte Punkt ist der, an dem sich alles andere entscheidet. Eine unverschlüsselte Datei im Nutzerverzeichnis kann jedes Programm lesen, das unter demselben Konto läuft. Für eine Chronik, in der laut diesem Test auch Zugangsdaten und Einmalcodes auftauchen können, ist das eine andere Risikoklasse als für eine Liste zuletzt geöffneter Dokumente.

Warum das ein Thema für Betriebsrat und Datenschutz ist

Zwei Dinge kommen hier zusammen, die einzeln beherrschbar wären.

Erstens die Mitschrift selbst. Eine lückenlose Aufzeichnung der Bildschirmarbeit ist in Deutschland mitbestimmungspflichtig, sobald sie geeignet ist, Verhalten oder Leistung zu überwachen. Dass die Funktion freiwillig ist und einzeln eingeschaltet wird, macht sie nicht automatisch unproblematisch, denn Freiwilligkeit im Arbeitsverhältnis ist ein eigenes Thema. Wer sie im Unternehmen erlaubt, sollte das vorher geklärt haben und nicht hinterher.

Zweitens die Angreifbarkeit. OpenAI selbst weist auf die Gefahr von Prompt Injection hin, wenn ein Assistent Inhalte aus dem Arbeitsalltag mitliest. Eine unverschlüsselte Chronik erweitert das um den umgekehrten Weg: Nicht nur, was der Assistent liest, ist ein Risiko, sondern auch, was jemand anderes aus seinen Notizen liest.

Was ihr regeln solltet, bevor jemand fragt

  1. Entscheidet aktiv, ob die Funktion erlaubt ist. In Business- und Enterprise-Umgebungen hängt sie an einer Admin-Freigabe. Diese Freigabe ist die Stelle, an der die Entscheidung fällt, und sie sollte dokumentiert sein.
  2. Klärt die Mitbestimmung vorher. Wenn eine Betriebsvereinbarung zu Software am Arbeitsplatz existiert, gehört diese Funktion hinein. Falls nicht, ist sie ein guter Anlass, eine anzufangen.
  3. Nennt die Ausnahmen konkret. Passwortmanager, Personalsysteme, Bewerbungsunterlagen, Patienten- oder Mandantendaten: Anwendungen, die nie in einer Chronik landen dürfen, gehören auf eine ausdrückliche Ausschlussliste, nicht in ein allgemeines "bitte aufpassen".
  4. Prüft es an einem echten Gerät, bevor ihr es freigebt. Die Befunde oben stammen aus einem Test, nicht aus der Herstellerdokumentation. Für eine Freigabeentscheidung sollte jemand aus dem eigenen Haus nachgesehen haben, was auf einem eurer Rechner tatsächlich in der Datei steht.

Der Punkt ist nicht, dass die Funktion nutzlos wäre, im Gegenteil. Sie löst ein echtes Problem, nämlich den ewigen Kontextverlust zwischen zwei Sitzungen. Mit einem Modell, das vollständig auf dem eigenen Gerät läuft, wäre das ein hervorragendes Feature: Die Mitschrift bliebe dort, wo sie entsteht, und der Assistent, der sie liest, wäre derselbe Rechner. Dann wäre eine unverschlüsselte Datei im Nutzerverzeichnis auch nur so schlimm wie alles andere, was dort ohnehin liegt.

In der jetzigen Konstruktion ist es etwas anderes. Eine dauerhafte Chronik der Bildschirmarbeit, die laut diesem Test auch Kontodaten und Einmalcodes enthalten kann, liegt unverschlüsselt im Nutzerverzeichnis und ist für jeden Prozess lesbar, der unter demselben Konto läuft. Das ohne Regeln freizugeben ist nicht fortschrittlich, sondern fahrlässig. Wer den Nutzen will und das Risiko nicht, findet die ehrlichere Variante in KI auf dem eigenen Gerät.

Quellen1