Google haftet auch in Aachen für den KI-Modus

Das LG Aachen verbietet Google falsche Aussagen über einen Arzt im KI-Modus. Nach München das zweite Gericht, das KI-Antworten dem Anbieter zurechnet.

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Das Landgericht Aachen hat Google per einstweiliger Verfügung verboten, im "KI Modus" der Google-Suche drei falsche Darstellungen über einen Aachener Arzt weiter zu verbreiten. Der Beschluss vom 24.09.2026 (Az. 8 O 268/26) erging ohne mündliche Verhandlung und ohne dass Google vorher gehört wurde. Für jeden Verstoß drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld.

Damit ist Aachen nach dem Landgericht München I das zweite deutsche Gericht, das Google für falsche Aussagen seiner KI-Suche einstehen lässt. Die Kammer beruft sich ausdrücklich auf das Münchner Urteil vom Mai.

Was passiert war

Der Antragsteller war bis Ende Juni 2026 Chefarzt und Professor für Neuroradiologie in Aachen. Am 28.08.2026 machte ihn ein Kollege darauf aufmerksam, was Googles KI-Modus bei einer Suche nach seinem Namen und "Freistellung" ausgab: Er sei wegen sexueller Nötigung seiner Sekretärin verurteilt worden, freigestellt und gekündigt. Nichts davon betraf ihn. Die KI hatte das Strafverfahren und die Arbeitsprozesse eines anderen früheren Professors mit seinem Namen verknüpft.

Der Arzt forderte Google noch am selben Tag zur Löschung auf und schilderte den Sachverhalt ausführlich. Am 15.09. teilte Google laut Beschluss mit, keine Maßnahmen einzuleiten. Am selben Tag folgte eine anwaltliche Abmahnung, Google bestätigte am 16.09. den Eingang. Die Texte blieben trotzdem abrufbar. Am 24.09. lag die Verfügung vor.

Wie das Gericht argumentiert

Die Kammer wertet die KI-Ausgaben als Tatsachenbehauptungen, weil sich Strafverfahren, Freistellung und Kündigung beweisen lassen. Sie verletzen den Arzt in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Google haftet als Störerin, ein Verschulden braucht es dafür nicht.

Der Kern steckt in der Abgrenzung zur klassischen Suchmaschine. Wer nur Links auffindbar macht, haftet nach der Rechtsprechung des BGH lediglich eingeschränkt. Eine KI-Antwort ist aber kein Link, sondern ein neuer Text. Das Gericht zitiert dazu das LG München I: Die KI treffe "eigenständige, neue und inhaltliche Äußerungen", die auf der Verknüpfung fremder Seiten beruhen.

Der Satz, der für alle interessant ist, die selbst KI-Antworten ausspielen, kommt danach:

"Der Antragsgegnerin war eine Prüfung hier ohne Weiteres möglich. Hätte sie ihre eigene KI mit den Einwendungen des Antragstellers konfrontiert, wäre sie zu dem Ergebnis gekommen, dass die Äußerungen falsch sind."

Das Gericht stellt also keine allgemeine Prüfpflicht für jede KI-Antwort auf. Es sagt aber: Spätestens nach einer konkreten, gut begründeten Beschwerde muss der Anbieter nachsehen. Wer dann nichts tut, kann sich nicht auf den Algorithmus berufen.

Wie belastbar ist das?

Ein Grundsatzurteil ist es nicht. Der Beschluss ist im Eilverfahren ergangen, Google kann Widerspruch einlegen. Auch das Münchner Urteil hat keine höhere Instanz bestätigt. Google hatte Berufung angekündigt, laut Recherche von The Decoder endete das Verfahren dann aber mit einem Vergleich, dessen Inhalt nicht bekannt ist.

Gegenbeispiele gibt es, sie betreffen allerdings andere Rechtsgebiete. Das LG Berlin II sah im Juni bei AI Overviews keine Markenverletzung, das LG Frankfurt wies 2025 einen kartellrechtlich begründeten Antrag von Ärzten ab. Wo es um falsche Tatsachen über eine konkrete Person oder Firma geht, haben deutsche Gerichte bisher zweimal gleich entschieden.

Was das für dich heißt

Wenn du selbst KI-Antworten ausspielst, etwa einen Chatbot im Support oder eine KI-Zusammenfassung im Produkt, gilt dieselbe Logik. Die Antwort ist deine Aussage, nicht die des Modells. Der Aachener Fall zeigt besonders deutlich, wo es teuer wird: nicht beim ersten Fehler, sondern beim Umgang mit der Beschwerde. Ein Meldeweg für falsche Aussagen über Personen, jemand, der solche Meldungen tatsächlich prüft, und eine Möglichkeit, eine Antwort gezielt zu unterdrücken, gehören deshalb vor den Livegang. Was sonst gegen Halluzinationen und Haftung hilft, steht in unserem Artikel KI im eigenen Produkt: Wer haftet bei Fehlern?.

Wenn eine KI-Suche über dich Falsches behauptet, rät die Kanzlei Plutte zu sauberer Dokumentation: Suchanfrage, vollständige Antwort, Datum und Uhrzeit, genutzte Funktion und angezeigte Quellen sichern. Dann konkret benennen, welche Aussage falsch ist und warum, mit Belegen. Beschwerde und Reaktion des Anbieters aufbewahren. Der Aachener Arzt hatte genau das getan, und die lückenlose Schilderung war für das Gericht ein Grund, ohne Anhörung zu entscheiden.

Dass KI-Antworten rechtlich als eigene Inhalte des Anbieters gelten, sieht übrigens nicht nur die Justiz so. Die Medienaufsicht kam im Juli für Google und Perplexity zum selben Schluss, Details in unserer News zur ZAK-Entscheidung.

Quellen4